Update 19.09.2013:
Zusammenfassung siehe hier: LINK.
Zum Thema Sichtachsenstudie:
http://www.rhein-zeitung.de/region/lokales/hunsrueck_artikel,-Unklar-Wie-wirken-Kratzenburger-Windraeder-aufs-Welterbe-_arid,1040751.html
"[...] In einem Antwortschreiben an den
Bopparder Beigeordneten Heinz Bengart bestätigt der Direktor des
Welterbekomitees die Einschätzung von Icomos: Auch außerhalb der
Randzone des Welterbegebietes vorgesehene Windräder bedürfen der
Zustimmung der Unesco, wenn sie die visuelle Integrität des Welterbes
beinträchtigen könnten.
Die vom Kulturministerium gemeinsam mit
dem Welterbe-Zweckverband in Auftrag gegebene Sichtachsenstudie soll
Aufschluss darüber geben, welche der geplanten Windräder den hohen
ästhetischen Ansprüchen eines Unesco-Welterbes zuwiderlaufen. Die Studie
muss der Unesco in jedem Fall vorgelegt werden.
Bereits bei der
Bereisung des Mittelrheintales durch einen Icomos-Vertreter im Dezember
2012 wurde das Ziel formuliert, anhand der Studie eine visuelle
Beeinträchtigung des Welterbes durch Windräder zu verhindern. Solange
die Unesco die Ergebnisse der Studie nicht abgesegnet hat, dürfen im
Rahmenbereich des Welterbegebietes keine Windräder genehmigt werden. In
der Kernzone des Welterbes ist Windkraft sowieso tabu.
Außerhalb des Rahmenbereiches
Vom
Moratorium sind lediglich rechtsrheinische Standorte von
Windkraftanlagen betroffen. Im linksrheinischen Raum sind derzeit keine
Anlagen unmittelbar im Rahmenbereich ausgewiesen. Aber es gibt mehrere
Standorte von Windrädern, die zwar außerhalb des Welterbegebietes
liegen, aber wegen der Höhe der Anlagen von 200 Metern optisch in die
Unesco-Kulturlandschaft hineinwirken. Deshalb hat das
Wirtschaftsministerium bereits im Mai auf Anfrage unserer Zeitung die
Auffassung vertreten, "mit möglichen Standorten außerhalb des
Rahmenbereiches des Weltkulturerbes im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
sensibel umzugehen, wenn es zu Sichtbeziehungen zum Weltkulturerbe
kommen kann. [...]"
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