"Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren."
Neu ist der fett hervor gehobene Satz. Ein echter Fortschritt in Richtung offener Trails. Zum einen weil man als Waldbesitzer nicht mehr wg. jedem Blödsinn verklagt wird, zum anderen weil im Umkehrschluss nun nicht mehr gleich zu Sperrungen als Mittel der Wahl gegriffen werden 'muss' um jemanden auszusperren und vor (vermeintlichen) Gefahren zu schützen.
Unabhängig von irgendwelchen gesetzlichen Regelungen war es aber noch nie falsch auch im Wald Augen, Ohren und vor allem das Hirn zu benutzen. ;)
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